02382 73399 ham-kita-kigaro@kirchenkreis-hamm.de
02382 73399
ham-kita-kigaro@kirchenkreis-hamm.de

Beteiligung und Mitwirkung

Das Kinderbildungsgesetz, kurz KiBiz, legt die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen der Kindertageseinrichtungen in NRW fest.

Das KiBiz räumt Eltern verschiedene Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte ein, die ihnen die Möglichkeit eröffnet, sich konstruktiv in den Bildungs- und Erziehungsprozess einzubringen.

In § 10 sind die entsprechenden Beteiligungs- und Mitwirkungsformen beschrieben.

Die Eltern, der die Einrichtung besuchenden Kinder, bilden die Elternversammlung.

Zu Beginn eines jeden Kitajahres wählt die Elternversammlung den Elternbeirat.

Aus der Elternschaft jeder Gruppe wird ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied gewählt.

Diese bilden den Elternbeirat.

Der Elternbeirat hat unter anderem die Aufgabe, das Interesse der Erziehungsberechtigten für die Arbeit der Einrichtung zu fördern. Der Elternbeirat wird bei der Organisation von Veranstaltungen einbezogen und bei wesentlichen personellen Veränderungen informiert.

 

Der Rat der Kindertageseinrichtung besteht aus Vertreter*innen des Elternbeirates, des Trägers und des Personals. Aufgaben sind insbesondere die Beratung der Grundsätze der Erziehungs- und Bildungsarbeit, die räumliche, sachliche und personelle Ausstattung sowie die Vereinbarung von Kriterien für die Aufnahme von Kindern in die Einrichtung.

 

Gemeinsam unterwegs

Nach dem Kinderbildungsgesetz NRW ( KiBiz ) haben Kindertageseinrichtungen einen eigenen Bildungs- Erziehungs- und Betreuungsauftrag. Die Förderung des Kindes besteht nicht nur in der Vermittlung von Bildung, sondern auch die Entwicklung seiner Persönlichkeit und der Befähigung ein selbstbestimmtes Leben zu führen.

Die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und

gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu fördern

und die Information und Beratung der Eltern ist eine Kernaufgabe der Kindertageseinrichtungen.

Ihr Kind sammelt in unserer Kindertageseinrichtung unterschiedliche Erfahrungen und erlebt viele Abenteuer.

Dinge, wie die Eingewöhnung, Freunde finden, Geburtstage im Kindergarten, das Spielen mit anderen Kindern sind für Ihre Kinder wichtige Erfahrungen, die jedes Kind auf seine eigene Weise erlebt und verarbeitet, jede/r in seinem Tempo.

 

Mit dem differenzierten Auftrag für Bildung, Erziehung und Betreuung wird die Ganzheitlichkeit in der pädagogischen Zielsetzung betont.

Wir möchten Sie herzlich einladen, an unserer KiTa Arbeit zu beteiligen.

Sie alle bringen ganz unterschiedliche Fähigkeiten und Kompetenzen mit. Diese Mitgestaltung ist nicht nur ausdrücklich erwünscht, sie ist überaus wichtig!

 

Denn: Ohne Sie geht es nicht! Eine Mitwirkung ist an verschiedenen Stellen möglich. Schenken Sie uns Ihre Unterstützung in den Gremien unserer Kita, z.B. dem Elternbeirat oder unserem Förderverein.

Oder Sie unterstützen uns bei der Weihnachtsfeier und dem Sommerfest, beim Trödelmarkt oder bei den sonstigen Veranstaltungen. Wir freuen uns in jedem Fall!

 

Das Kinderbildungsgesetz regelt die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen der Kindertageseinrichtungen in NRW. In §10 sind die Mitwirkungsmöglichkeiten beschrieben:

Die Eltern, der die Einrichtung besuchenden Kinder, bilden die Elternversammlung.

Zu Beginn eines jeden Kitajahres wird auf einer Elternvollversammlung der Elternbeirat gewählt. Dieser setzt sich aus zwei Elternvertreter*innen pro Gruppe zusammen.

Der Elternbeirat vertritt die Interessen der Elternschaft des aktuellen Kindergartenjahres gegenüber dem Träger und der Leitung der Einrichtung.
 

Der Elternbeirat, Vertreter*innen des Trägers und der KiTa bilden dann den Rat der Tageseinrichtung. Aufgaben dieses Gremiums sind die Beratung über die personelle Besetzung, die räumliche und sachliche Ausstattung, die Hausordnung, die Öffnungszeiten, einem Trägerwechsel sowie die Aufnahmekriterien. Hier ist der Rat der Tageseinrichtung anzuhören und angemessen zu berücksichtigen.